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Blogübersicht Blog | Blog vom 25.02.2019
Rund um die Energiesparverordnung
Schon seit Jahren lässt sich der Trend erkennen, dass Energie immer teurer wird. Ein schlecht gedämmtes Haus strapaziert mit einem erhöhten Energieverbrauch jedoch nicht nur den Geldbeutel, sondern ist auch eine Belastung für die Umwelt. Durch die Energiesparverordnung (kurz EnEV) wurden einheitliche Standards zur Energieeinsparung gesetzt. Neben dem Sparvorteil für den Eigentümer geht es vordergründig jedoch darum, dass Immobilienbesitzer dazu betragen sollen den allgemeinen Energieverbrauch zu senken. Es heißt also, je weniger Energie gebraucht wird, desto besser. Dies betrifft einerseits die Energielieferung selbst, andererseits aber auch, welche Energieträger verwendet werden. Regenerative Energien sorgen beispielsweise für eine positive Bilanz. Doch was steckt wirklich hinter der Energiesparverordnung und was sollte bei der Planung beachtet werden?
Der Begriff EnEV
Am 1. Februar 2002 ist die Energiesparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Es handelt sich hierbei um eine Zusammenführung der bis dahin gültigen Wärmeschutzverordnung (WSchV) und Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV), die durch die EnEV abgelöst wurden. Die jeweils gültigen Anforderungen werden laufend aktualisiert und so den jeweiligen Veränderungen angepasst. Die letzten Änderungen lassen sich im Januar 2016 finden. Ziel ist ein sogenannter "Niedrigstenergiegebäudestandard" der Europäischen Union, welche ab spätestens 2021 überall gelten soll sowie ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050.
Die Energiesparverordnung ist für alle Gebäude gültig, die mit einer Heizung oder/ und Klimaanlage ausgestattet sind und Trinkwasserwärmebedarf zu verzeichnen haben. Dazu zählen Wohngebäude, Bürogebäude und auch bestimmte Betriebsgebäude.
Es gilt also, bei der Planung für einen Neubau oder eine energetische Sanierung die Anforderung hinsichtlich Dämmung und Energieverbrauch zu beachten. Wer allerdings bei den jeweiligen Maßnahmen nur auf die Mindestanforderungen der Energiesparverordnung setzt, kann Gefahr laufen, dass der Neubau schon kurz nach der praktischen Fertigstellung in bautechnischer Hinsicht bereits wieder überholt ist. Gleiches gilt natürlich auch bei der Energiesanierung einer Bestandsimmobilie.
Mit einer professionellen Planung und detaillierten Kalkulation müssen die Mehrkosten für einen energetisch hochwertigen Neubau beziehungsweise die hochwertige energetische Sanierung eines Altbaus häufig gar nicht exorbitant hoch sein.
Zudem ist bei Einhaltung der Anforderungen der Energiesparverordnung nicht nur eine Ausgabensenkung möglich, sondern es können auch verschiedene Fördermittel in Anspruch genommen werden. Womit sich eine sinnvoll getätigte Investition in mehrfacher Hinsicht bezahlt machen kann.
Irrtümer bei der Energiesparverordnung
Zugegebenermaßen handelt es sich bei der Energiesparverordnung um einen weitläufigen Bereich und nur wenige (zukünftige) Immobilienbesitzer kennen sich wirklich darin aus, woraus vermutlich einige Irrtümer resultieren, die sich auch heute noch finden lassen.
Irrtum: Die über dem unbeheizten Keller liegende Fußbodendecke muss gedämmt sein.
Die Dämmung ist durchaus sinnvoll für ein angenehmeres Raumklima und die Gesundheit.
In der EnEV selbst wird dieser Punkt als Pflicht jedoch nicht vorgeschrieben. Sehr wohl ist die Dämmung der obersten Geschossdecke beziehungsweise des Daches als Nachrüstpflicht benannt.
Irrtum: Der Eigentümer ist dazu verpflichtet, den im Energieausweis aufgeführten Modernisierungsempfehlungen Folge zu leisten.
Tatsächlich können im Energieausweis kosteneffiziente Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften vom Aussteller empfohlen werden. Ist jedoch beispielsweise eine Modernisierung kosteneffizient nicht möglich, so müssen vom Aussteller auch keinerlei Maßnahmen vorschlagen werden. Informationen und Gründe müssen im Energieausweis festgehalten werden.
Irrtum: Die Umsetzung der Energieeinsparverordnung wird in der Praxis ohnehin nicht kontrolliert.
Tatsächlich werden seitens der zuständigen Bundesbehörden regelmäßige Stichprobenkontrollen durchgeführt. Überprüft werden Inspektionsberichte über Klimaanlagen sowie der Energieausweise. Zudem müssen Kopien der Energieausweise vom Aussteller zwei Jahre lang aufbewahrt und auf Anforderung der jeweiligen Kontrollbehörde ausgehändigt werden.
Kompetenz bei Bau, Sanierung und Co.
Das Architekturbüro F. Conen ist schon seit Jahren professionelle Ansprechpartner für viele Bereiche rund um das Thema Bauen. Mit Erfahrung und Kompetenz begleitet das Team aus Ingenieuren, Bautechnikern und Architekten die Kunden bei den verschiedenen Bau-Vorhaben wie Neubau, Sanierung beziehungsweise Modernisierung sowie Um- oder Ausbau. Somit ist auch der Aspekt Energiesparverordnung (EnEV) ein Teil der Arbeit beispielsweise bei einem Neubau oder für die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie.
Ganz gleich, mit welchem Bauvorhaben Sie sich tragen. Gerne begleiten wir Sie von der ersten Idee über die Planung und Kalkulation bis hin zur Umsetzung. Sprechen Sie uns einfach ganz unverbindlich an.
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