Startseite | Blogübersicht Blog | Blog vom 30.01.2017

Mittels Umbau vom Zweifamilienhaus zum Einfamilienhaus

Der Traum vom Eigenheim, für viele eine wichtige Säule im Leben. Doch nicht immer lässt sich dieser so einfach umsetzen. Manchmal schränkt das vorhandene Budget die Möglichkeiten stark ein. Ein Grundstück kaufen und ein Haus neu bauen übersteigt oftmals leider die zur Verfügung stehenden Mittel. Auf der anderen Seite kann es aber auch durchaus sein, dass in dem gewünschten Gebiet kaum Bauland zur Verfügung steht.

In vielen Fällen scheint die Möglichkeit eine gebrauchte Immobilie zu erwerben, als passende Alternative. So kann es sich auch durchaus anbieten ein Zweifamilienhaus zu kaufen, obwohl es nur ein Einfamilienhaus sein sollte. Mittels Umbau kann das gewünschte Eigenheim geschaffen werden. Mittels neuer Raumaufteilung können die Räumlichkeiten vergrößert und der Nutzung und den Wünschen entsprechend verändert werden.

Hier sollte nicht auf die Unterstützung durch ein Architekturbüro verzichtet werden. Neben der eigentlichen Planung und Umsetzung sind auch die Punkte Bausubstanz, Statik und Baurecht wegweisend. Häufig muss für den gewünschten Umbau das Haus in den ursprünglichen Rohzustand versetzt beziehungsweise der eigentliche Rohbau verändert werden, um darauf aufzubauen.

Was gilt es beim Umbau zu beachten?

Für viele Bauherren ein leidiges Thema, das geltende Baurecht. Tatsächlich aber leider nicht zu umgehen. Und auch die bautechnischen Möglichkeiten setzen Vorgaben, die einzuhalten sind.

Von großer Bedeutung ist, ob tragende Elemente von den Umbauarbeiten betroffen sind und somit die jeweilige Statik des Hauses beeinflusst wird. Brisant wird es natürlich auch, wenn es sich um ein Gebäude handelt, dass unter Denkmalschutz steht.

Neben einer notwendigen Baugenehmigung müssen auch bestimmte Auflagen oder Vorschriften der jeweiligen Gemeinde berücksichtigt werden. Ansonsten kann es möglich sein, dass der ganze Umbau wieder rückgängig gemacht werden muss, und zwar auf eigene Kosten. Das zuständige Bauamt kann hier genaue Auskünfte erteilen.

Nicht alles ist erlaubt

Umbauarbeiten, um aus einem Zweifamilienhaus ein Einfamilienhaus zu bauen, sollten keines Falls auf eigene Faust ausgeführt werden. Denn nicht alles, was gefällt, darf auch umgesetzt werden. Bauordnungen und Vorgaben müssen eingehalten werden. So zum Beispiel der Abstand zu benachbarten Gebäuden oder das Thema Brandschutz.

Der Bebauungsplan könnte unter Umständen eine weitere Hürde sein, die zu nehmen ist. Beispielsweise sind bestimmte Firstrichtungen oder Gauben, die eingebaut werden sollen in bestimmten Wohngebieten nicht erlaubt.

Aus zwei mach eins - grundsätzlich eine Idee, die auch praktisch umgesetzt werden kann. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen die erfüllt sein müssen, damit ein Umbau auch tatsächlich möglich ist. Geld in fachmännische Unterstützung zu investieren kann sich also durchaus bezahlt machen, um im Ergebnis das gewünschte Eigenheim zu erhalten.

Auf einen kompetenten Partner nicht verzichten

Natürlich möchte jeder zukünftige Eigenheimbesitzer die Kosten so niedrig wie möglich halten, da es sich meist um eine nicht unerhebliche Investition handelt. Jeder Euro sollte kalkuliert und gut angelegt sein. Doch tatsächlich bringt es auf die Dauer gesehen wenig, wenn am falschen Ende gespart wird. Kosten, die im Nachhinein entstehen können die ursprünglich größer ausgelegte Kalkulation deutlich übersteigen. Das Architekturbüro F. Conen begleitet seit Jahren Kunden bei ihren Bauvorhaben als kompetenter Partner. Sowohl Neubau, wie auch Aus- oder Umbau sowie Sanierung gehören zum Portfolio. Die qualifizierten Mitarbeiter sind auf die verschiedenen Bereiche rund um das Thema Bauen spezialisiert.

Jahrelange Erfahrungswerte, umfassendes Fachwissen und Kreativität bilden die Basis für eine professionelle Unterstützung bei der Planung und Umsetzung des gewünschten Projektes. Gerne übersenden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot auf Ihre Anforderungen bezogen. Sprechen Sie uns einfach an.



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