Startseite | Blogübersicht Blog | Blog vom 07.10.2019

Grundleistungen und besondere Leistungen in der HOAI

Die HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, regelt verbindlich die Vergütung der jeweiligen Leistungen. Abweichungen, Unterschreitung der Mindestsätze oder Überschreitung der Höchstsätze, sind nur in definierten Ausnahmefällen zulässig.

Neben dem Honorar der Architekten und Ingenieure, sollen auch Bauherren von der Verordnung profitieren. Wettbewerb soll sich über Qualität und nicht den Preis definieren. Dies bringt wiederum Sicherheit bei Bauplanung, Ausschreibung und Co.

Die Vergütungshöhe setzt sich aus verschiedenen Aspekten zusammen wie Anforderungen, Grad der Schwierigkeit, anrechenbare Kosten und erbrachte Leistungen. Diese werden in verschiedene Leistungsphasen untergliedert.

Für das Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" sind es insgesamt 9 Leistungsphasen: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung-Baüuberwachung und Dokumentation, Objektbetreuung.

Des weiteren gibt es noch sogenannte "besondere Leistungen". Doch was bedeutet das?

Besondere Leistungen in der HOAI

Sie gelten deshalb als besonders, weil sie nicht bei einem jeden Bauvorhaben zum Tragen kommen. Besondere Leistungen sind diejenigen, die zu den Grundleistungen nach HOAI hinzukommen oder diese ersetzen. Bedingt wird dies durch besondere Anforderungen an die Umsetzung des Vorhabens.

Oft ist dies bei der Auftragserteilung auch für den Architekten noch nicht im Ganzen absehbar, sondern sich erst aus besonderen Umständen des Objektes oder des Verlaufs ergeben können. Durch die individuellen Anforderungen der Bauherren gibt es kaum noch Projekte, die ohne besondere Leistungen auskommen.

Häufig sind beispielsweise Bauvoranfrage, Darstellung in der Perspektive, Bestandsaufnahmen, Eingriffs- / Ausgleichsplanung (in Teilen) oder Modelle.

Die Be- beziehungsweise Abrechnung der besonderen Leistungen ist in der HOAI nicht pauschal bewertet, da diese mit dem Vorliegen bestimmter Bedingungen verbunden sind. Das wiederum bedeutet, dass Architekten einen gewissen Gestaltungsspielraum haben, der natürlich im Verhältnis stehen sollte.

Aus der Praxis heraus wird Bauherren empfohlen, schon vor der Erbringung ein feststehendes Honorar für die besonderen Leistungen, die erbracht werden sollen, schriftlich festzuhalten. In der Regel bieten sich Pauschalhonorare als Vereinbarung an.

Sonstige Leistungen

Zudem gibt es noch sonstige Leistungen, die gesondert (meist als "isoliert" bezeichnet) in Auftrag gegeben und erbracht werden. Dies sind Leistungen, die in der HOAI nicht als besondere Leistungen aufgeführt sind und ohne die sogenannten Grundleistungen erbracht werden. Dazu gehören unter anderem Gutachten zu Schäden am Gebäude, Erarbeitung einer alleinstehenden Abbruchgenehmigung oder Pläne zur Aufteilung (Wohneigentumsgesetz).

Diese sonstigen Leistungen unterliegen nicht den Vorschriften der HOAI. Das Werkvertragsrecht mit den allgemeinen Bestimmungen sowie der üblichen Vergütung kommt hier zur Anwendung. Um Streitigkeiten vorzubeugen, wird auch hier eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und Architekten empfohlen. Diese sollte eine ausführliche Leistungsbeschreibung sowie das damit verbundene Honorar beinhalten. Als Orientierung dienen hier die marktüblichen Gebühren, da es keinerlei vorgeschriebenen Sätze gibt.

Eine Vereinbarung hilft sowohl Bauherren wie auch Architekten, Meinungsverschiedenheiten bei der Schlussrechnung vorzubeugen oder im Fall von Streitigkeiten ein Beweismittel in Händen zu halten. Dies gilt nicht nur für sonstige oder auch besondere Leistungen, sondern in allen Bereichen.

In Kompetenz investieren

Wer ein Bauprojekt umsetzen möchte, muss sich im wahrsten Sinne des Wortes mit einigen (kleinen) Baustellen herumschlagen. Um sich das zu ersparen oder sowieso auf Nummer sicher zu gehen, sollte das Projekt in professionelle Hände gelegt werden. Die Investition in das Honorar eines Architekten beispielsweise kann sich in mehrfacher Hinsicht bezahlt machen.

Kompetenz und Qualität sind die Grundpfeiler der Arbeit von Franz Conen und seinem Team aus Bautechnikern, Ingenieuren und Architekten. Individuelle und zukunftsorientierte Konzepte sind das Ziel, basierend auf den Wünschen und Voraussetzungen.

Tragen Sie sich gerade mit einem Bau-Vorhaben und haben noch nicht den richtigen Partner gefunden? Gerne beraten und begleiten wir Sie von der ersten Idee über die Bauplanung bis hin zur Umsetzung. Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich und überzeugen Sie sich selbst.



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