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Das neue Gebäudeenergiegesetz - ein kurzer Überblick

Das neue Gebäudeenergiegesetz - ein kurzer Überblick
Foto: Slavo Valigursky shutterstock
Dass man nicht einfach auf einer grünen Wiese sein Traumhaus bauen darf, weiß jeder. Und auch, dass es noch jede Menge weiterer Vorschriften, Auflagen und Co. gibt, wenn es um das zukünftige Eigenheim geht. Ob nun Neubau oder Kauf einer Bestandsimmobilie, Sanierung und Modernisierung. Es warten unzählige Herausforderungen.

Architektur und Gestaltung, Statik und Sicherheit bedingen gleichermaßen eine Kombination von Traum und Realität. Doch auch Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Klimaschutz müssen Berücksichtigung finden. Heute mehr denn je.

Das heißt, Aufgaben zur Klimasicherung sind von allen zu erfüllen. So geht das neue Gebäudeenergiegesetz künftige Bauherren genauso an wie auch langjährige Eigentümer.

Was ist neu?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz, welches bereits am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Die energetischen Vorgaben gelten für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude.

Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) werden durch das aktuell gültige Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die älteren Richtlinien sind in einem Werk zusammengeführt.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden die energetischen Anforderungen für Neubau sowie bei Anbau oder Sanierung einer Bestandsimmobilie geregelt.

Der Wärmedämmstandard und die Heizungstechnik des Gebäudes stehen im Fokus der Vorgaben. Die energetische Qualität, Einsatz erneuerbarer Energien sowie Erstellung und Verwendung von Energieausweisen gehören zu den Anforderungen des GEG.

Kurz zusammengefasst:
Sparsamkeit beim Einsatz von Energie und zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien für den Betrieb von Gebäuden. Der Fokus liegt auf Klimaschutz bei der Erzeugung von Strom, Kälte und Wärme.

Die Umsetzung und Kontrolle der gültigen Anforderungen obliegt den Ländern.

Was bedeutet das Gebäudeenergiegesetz für Bauherren und Eigentümer?

Ein Neubau muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit die Auswirkungen für Heizung und Warmwasserbereitung auf die Umwelt begrenzt werden. Die Nutzung mindestens einer Form erneuerbarer Energie ist verpflichtend. Beispielsweise mit Brennstoffzellenheizung oder Solaranlagen müssen mindestens 15% des Wärme- und Kältebedarfs gedeckt werden.

Die Berechnungen für die Energiekennwerte müssen sorgfältig geprüft und auch eingesehen werden können. Des Weiteren muss der Energieausweis auch die CO2-Emissionen enthalten. Die Erhöhung der Anforderungen soll falsche Werte bestmöglich vermeiden.


Wer den Erwerb einer Bestandsimmobilie in Betracht zieht beziehungsweise bereits Eigentümer ist, kommt leider auch nicht um die neue Gesetzgebung herum.

Eine wesentliche Renovierung oder auch energetische Sanierung ist basierend auf dem Gebäudeenergiegesetz mit einer qualifizierten Energieberatung verbunden. So soll sichergestellt werden, dass die ausgewählten Maßnahmen auch dem Klimaschutz dienlich sind und nicht nur die visuelle Verbesserung berücksichtigen.

Heizungen, die rein mit Kohle oder Öl arbeiten, stehen ab 2026 vor dem Aus. Sie dürfen dann weder eingebaut noch in Betrieb genommen werden. Möglich sind Hybridheizungen, die erneuerbare Energien einbringen. Also beispielsweise eine Ölheizung ergänzt um Solarwärme oder Wärmepumpe.
Es gibt einige Ausnahmen. Ob eine Sonderregelung in Frage kommt, muss individuell von einem Fachmann beurteilt werden.


Wer also eine Bestandsimmobilie sein Eigen nennt, sollte sich vollumfänglich informieren, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Zudem kann es sinnvoll sein, jetzt schon über einen Austausch nachzudenken und nicht darauf zu warten, dass das vorhandene Heizsystem seinen Dienst aufgibt. Energieeffizienz macht sich auch positiv im eigenen Geldbeutel bemerkbar.

Mit einem Fachmann auf Nummer sicher gehen

Geht es um das Eigenheim, dann treffen Träume auf Realität. Den Bedürfnissen und Wünschen stehen die finanziellen Mittel gegenüber. Aber natürlich auch die zu beachtenden Vorschriften und Regeln. Gesetze wie beispielsweise das Gebäudeenergiegesetz sind leider keine Option, die man abwählen kann. Das gilt übrigens nicht nur für einen Neubau, sondern auch für eine Bestandsimmobilie.

Energieeffizienz und Klimaschutz beim Bauen liegen bei den meisten Eigentümern in eigenem Interesse, auch wenn bestimmte Investitionen durchaus ein wenig abschreckend wirken können. Mit einem kompetenten Partner lässt sich die beste Lösung für ein jedes Bauvorhaben finden.

Das Team um Architekt Franz Conen begleitet schon seit Jahren Kunden bei den verschiedenen Themen rund ums Bauen. Unzählige Projekte wurden erfolgreich umgesetzt. Gerne unterstützen wir auch Sie. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.



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