Startseite | Blogübersicht Blog | Blog vom 19.11.2018

Wissenswertes rund um den Bauvertrag

Ein Hausbau ist in mehrfacher Hinsicht eine Herausforderung. Zudem die Erfüllung eines Traums, der mit einer nicht gerade kleinen Investition einhergeht. Dabei wird der Bauvertrag zu einem der wichtigsten Dokumente im Leben des Bauherrn. Hier gilt es einiges zu beachten und tatsächlich können auch Fallstricke lauern, wie bei anderen Verträgen auch. Ein Bauherr tut somit nicht nur gut daran, sich ausgiebig damit auseinanderzusetzen, sondern bei Bedarf auch einen Fachmann zurate zu ziehen, oder das komplette Bau-Vorhaben in professionelle Hände zu legen. Ein Architekturbüro kann hier kompetent auf dem Weg begleiten. Eine Investition, die sich in vielen Fällen schon mehr als bezahlt gemacht hat, da mögliche Stolperfallen umgangen werden konnten.

Wichtige Bestandteile des Bauvertrages

Zahlungsplan - fair gestaltet für beide Parteien. Zahlungen sollten abschnittsweise festgelegt werden. Üblicherweise bezieht sich dies auf die Fertigstellung eines Bauabschnittes wie zum Beispiel Erdarbeiten, Rohbau, Zimmermannsarbeiten, Dacheindeckung, Fenstereinbau, Installation von Sanitär- und Heizungsanlagen sowie Innenausbau usw.

Schadenersatz und Vertragsstrafen - eine Klausel, die von Bauunternehmen gerne im Bauvertrag ausgeklammert wird. Für den Bauherrn können Verzögerungen beim Hausbau hohe zusätzliche Kosten verursachen beispielsweise durch zusätzliche Mieten. Eine gängige Vereinbarung beläuft sich auf 0, 2% der Bausumme (p. Werktag) bis max. 5% der Gesamtsumme, um diese sich der Bauherr bemühen sollte.

Bankbürgschaft beziehungsweise Finanzierungsbestätigung - die Bauunternehmen des Öfteren vom Auftraggeber verlangen. Eine Bankbürgschaft sollte allerdings nicht einfach so akzeptiert werden, da diese mit einigen Kosten verbunden ist. Grundsätzlich ist eine Finanzierungsbestätigung von der Bank des Bauherrn für das Bauunternehmen ausreichend.

Gewährleistungsbürgschaft - erhält einen Anspruch auf Mängelbeseitigung aufrecht. Mit solch einer Bürgschaft wird das Bauunternehmen auf 4 Jahre (VOB) oder 5 Jahre (BGB) zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Grundsätzlich ist eine Mängelbeseitigung nach Fertigstellung der Arbeiten gesetzlich geregelt. Allerdings erlischt diese, wenn das Bauunternehmen insolvent ist. Mit einer Gewährleistungsbürgschaft bleibt der Anspruch bestehen.

Mögliche Fallstricke im Bauvertrag

Vorkasse - ein mittlerweile unübliches Vorgehen. Allerdings arbeiten einige Firmen immer noch mit Bauverträgen, die auf Vorkasse basieren. Die Zahlung einer noch nicht erbrachten Leistung könnte im schlechtesten Fall dazu führen, dass diese leider auch niemals erbracht wird. Das Verlustrisiko kann durch einen ordentlichen Zahlungsplan minimiert werden, da so nur erbrachte Leistungen auch vergütet werden.

Festpreis - dieser sollte dringend Bestandteil im Bauvertrag sein. Wird versäumt diesen festzulegen und verschiedene Leistungen werden extra in Rechnung gestellt, kann schnell die ursprünglich kalkulierte Bausumme für den Hausbau deutlich überschritten werden. Auch die Kosten, die durch Komplikationen auftreten können, würden so auf den Bauherrn umgelegt.

Unzureichende Leistungs- und Baubeschreibungen - eine leider gängige Masche von unseriösen Firmen. Sehr kurze Beschreibungen zu Leistungen und Bau können nicht alle Arbeiten enthalten, die vom ersten Spatenstich bis zur letztendlichen Übergabe notwendig sind. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, nicht aufgeführte Arbeiten zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Vorschnelle Unterschrift - kann durchaus ins Geld gehen. Nicht gleich beim ersten Beratungsgespräch sollte der Bauvertrag unterschrieben werden. Es sollte seitens der Baufirma dem Bauherrn ermöglicht werden, den Bauvertrag von einem Anwalt oder Architekten des Vertrauens prüfen zu lassen.

Kompetenz beim Hausbau zahlt sich aus

Ein Architekturbüro kann in mehrfacher Hinsicht der passende Partner beim Hausbau sein. Ob nun im Hinblick auf die vertragliche Beratung zum Bauvertrag, die Bauleitung und Überwachung oder das vollständige Projekt von der ersten Idee bis hin zum Bauen und zur Übergabe.

Schon seit Jahren begleiten Franz Conen und sein Team aus Architekten, Ingenieuren und Bautechniker Kunden kompetent bei ihren Bauvorhaben und Projekten zu vielen Themen rund um den Bereich Bauen von Gewerbe- oder Wohnimmobilien. Gerne bietet Ihnen das Architekturbüro Conen professionelle Unterstützung, auf Wunsch auch alle Leistungen aus einer Hand.



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