Startseite | Blogübersicht Blog | Blog vom 21.01.2022

Baugenehmigung für Carport und Co.?

Baugenehmigung für Carport und Co.?
Foto: yoshi0511 shutterstock
Für die meisten Bauherren ist die Projekt Hausbau nicht mit dem Eigenheim selbst erledigt. Denn zumeist sind auch noch Carport oder Garage gewünscht. Häufig soll auch noch ein Gartenhaus seinen Platz auf dem Grundstück finden. Vielleicht nur, um zusätzliche Abstellfläche zu haben. Vielleicht aber auch, um einen Rückzugsort oder Partyraum zu schaffen.
So weit so gut.

Das für das Bauen des Traumhauses eine Baugenehmigung eingeholt werden muss, ist nichts Neues.

Doch wie sieht es mit Nebengebäuden wie Carport, Garage oder Gartenhaus aus?

Auch, wenn es sich um das eigene Grundstück handelt, ist der Bauherr nicht völlig frei bei der Umsetzung. Selbst bei vermeintlich kleinen Bauten ist das Bauen nicht einfach nach Lust und Laune erlaubt.

Möglicherweise braucht es auch hier eine Baugenehmigung?
Und selbst, wenn sie genehmigungsfrei wären, wie ist es mit den öffentlich-rechtlichen Auflagen?

Bau von Carport und Garage

Ob eine Baugenehmigung für einen Carport oder eine Garage eingeholt werden muss oder der Autounterstand genehmigungsfrei ist, hängt tatsächlich von dem Bundesland ab, in dem das Bauvorhaben umgesetzt werden soll. Ausschlaggebend ist die jeweils gültige Bauordnung.

Besteht keine Pflicht für eine Baugenehmigung, muss sich trotzdem an einige Vorgaben oder auch einen vorhandenen Bebauungsplan gehalten werden.

- Vorgabe einer maximalen Grundfläche von Carport oder Garage

- Vorgabe der maximalen Höhe der Wände

- Vorgabe über die absolute Länge der Bebauung

- Vorgabe eines festgelegten Mindestabstands zu Nachbargrundstücken


Wichtig: Nachbarn sind immer sehr interessiert, was im angrenzenden Garten so gewerkelt wird. Vor allem eine Garage ist ja nun einmal unübersehbar. Aber auch ein Carport verändert den Anblick eines Grundstücks. Ein persönliches Gespräch mit den direkten Nachbarn ist gut investierte Zeit.

Und ob mit Baugenehmigung oder genehmigungsfrei, ein Bauherr sollte nicht geneigt sein, sich die Regeln oder Vorschriften (etwas) zurechtzubiegen. Denn bei Nichteinhaltung drohen Strafen, die im schlimmsten Fall mit dem Abriss enden. Nur selten bleibt es unentdeckt, denn auch hier sind es übrigens häufig die Nachbarn, die Beschwerde beim zuständigen Bauamt einreichen.

Gartenhaus bauen

Auch das Bauen eines Gartenhauses hängt von der gültigen Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes ab.

Teilweise sind Gartenhäuser oder andere kleine Gebäude genehmigungsfrei, wenn sie eine bestimmte Größe an Brutto-Rauminhalt nicht überschreiten. In einigen Bundesländern ist die Grenze des Rauminhalts auch noch abhängig davon, ob solch ein Häuschen im Außenbereich oder auf einer bebauten Fläche errichtet werden soll.

Wenn sich Feuerstätten, Sanitäranlagen und Aufenthaltsräumlichkeiten in solch einem kleinen Gebäude befinden, fordern viele Bundesländer eine Baugenehmigung. Ungeachtet dessen, dass die vorgegebenen Höchstgrenzen eingehalten werden.

Auch bei Carport und Co. auf Nummer sicher gehen

Auch wenn es vielleicht ärgerlich erscheint, so lässt einem auch das eigene Grundstück beim Bauen nicht immer freie Hand, wie man es gerne hätte. Denn da ist ja auch noch die geltende Bauordnung des betreffenden Bundeslandes. Welche keine Option ist, sondern eine Verpflichtung darstellt. Und auch nicht zu vergessen, die direkten Nachbarn.

Jeder Bauherr sollte sich also schon im Vorfeld informieren, ob es für Carport, Garage oder Gartenhaus einer Baugenehmigung bedarf. Und welche sonstigen öffentlich-rechtlichen Auflagen noch zu beachten sind, selbst wenn das Bauen genehmigungsfrei ist.

So ist es auch wichtig, genau die Bedürfnisse und Wünsche zu definieren. Und wo könnten Kompromisse eingegangen werden? Für den Fall, dass die gültige Bauordnung den Anforderungen entgegensteht, bedarf es einer alternativen Lösung, die möglichst nah am Ursprung liegt.

Wer auch Nummer sicher gehen möchte, der sollte sich auch bei solch einem kleinen Bauprojekt von einem Fachmann begleiten lassen. Und wer sich gerade mit einem Hausbau beschäftigt sollte Carport und Co. schon mitberücksichtigen, selbst wenn der Bau erst später erfolgen soll.



...hier geht es zum nächsten Artikel "Architektur und Bauen - Trends 2022 Teil 1"

...hier geht es zum vorherigen Artikel "Eigenheim - wo man beim Hausbau nicht sparen sollte"

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Hier können Sie mir - vollkommen unverbindlich für Sie - eine Nachricht oder Frage zusenden:

Die Datenschutz-Hinweise habe ich gelesen und akzeptiert.




Zurück zur Blog-Gesamtübersicht


Architekt Franz Conen - Erfahren Sie mehr über mich auf meiner Hauptseite:

www.architekt-conen.de