Seit dem 1.7.1998 sind alle Bauherren nach der Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sigeko) zu beauftragen, um gefährliche Situationen auf der Baustelle zu vermeiden. Der Siegeko muss die Bauplanung und die Durchführung der Baumaßnahme überwachen.
Die Haftung (z.B. bei Arbeitsunfällen) liegt nicht zuletzt auch beim Bauherrn. Dies bedeutet im Schadensfall ein nicht absehbares finanzielles Risiko.Wir übernehmen gerne für Sie diese Koordination.
Zu den Zielen der Baustellenverordnung (BaustellV) gehören: