Leistungen

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SIGEKO)


Seit dem 1.7.1998 sind alle Bauherren nach der Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sigeko) zu beauftragen, um gefährliche Situationen auf der Baustelle zu vermeiden. Der Siegeko muss die Bauplanung und die Durchführung der Baumaßnahme überwachen.

Die Haftung (z.B. bei Arbeitsunfällen) liegt nicht zuletzt auch beim Bauherrn. Dies bedeutet im Schadensfall ein nicht absehbares finanzielles Risiko.Wir übernehmen gerne für Sie diese Koordination.

Zu den Zielen der Baustellenverordnung (BaustellV) gehören:

  • Diese Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.
  • Die Verordnung gilt nicht für Tätigkeiten und Einrichtungen im Sinne des § 2 des Bundesberg-Gesetzes.
  • Baustelle im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen.