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ImmoWertV 2021 - was ist neu seit Januar 2022?

ImmoWertV 2021 - was ist neu seit Januar 2022?
Foto: Song shutterstock
Ein jedes Jahr bringt Veränderungen mit sich. Neues, altes oder modernisiertes. Auch wenn es um Immobilen geht, bringt ein neues Jahr auch neuen Wind in dieses Thema.

So beispielsweise in diesem Jahr, wenn es um eine Wertermittlung für Grundstücke und Immobilien geht.

Wertgutachten für Immobilien sind verschiedenen Zusammenhängen sinnvoll wie beispielsweise beim Kauf oder Verkauf, im Erbfall, bei der Wertfestsetzung durch das Finanzamt oder auch im Versicherungsfall.

In Deutschland wird dabei die sogenannte ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) herangezogen.

Diese startet das Jahr mit einer Anpassung, unter der Bezeichnung ImmoWertV 2021.

Wir werfen mal einen Blick auf die bisher gültigen Regelungen und die Veränderungen.

Was ist die ImmoWertV eigentlich?

Die Immobilienwertermittlungsverordnung ist die rechtliche Grundlage, auf der Grundstücks- und Immobilienbewertungen in Deutschland erfolgen. Erstmalig in Kraft trat sie im Juli 2010. Mit ihr wurde die Wertermittlungsverordnung (WertV) abgelöst, die seit dem Jahr 1988 gültig war.

Neben der Namensänderung wurde beispielsweise festgelegt, dass auch die energetische Beschaffenheit sowie städtebauliche Umstände und ihre Wertrelevanz bei der Wertermittlung Berücksichtigung finden müssen. Die letztmalige Anpassung der ImmoWertV erfolgte zum Ende des Jahres 2019.

Die ImmoWertV ist sozusagen der gesetzliche Wegweiser zur Bestimmung des Marktwertes einer Immobilie dem Gutachter, Versicherungen und Banken folgen.

Der erste Abschnitt beschäftigt sich mit dem allgemeinen Anwendungsbereich und der Begriffsbestimmung.

Im zweiten Abschnitt geht es um die Bodenrichtwerte und weitere Kennzahlen wie zum Beispiel Marktanpassungsfaktoren, Indexzahlen oder Umrechnungskoeffizienten, die für die Wertermittlung wichtig sind.

Der letzte Abschnitt befasst sich mit Sachwert-, Vergleichswert- und Ertragswertverfahren als die gängigen Wertermittlungsverfahren.

Informatives zum ImmoWertV 2021

Da der Immobilienmarkt stetigen Veränderungen unterliegt, war eine Überarbeitung dringend nötig. Denn obgleich erfolgter Anpassungen ist die bisher geltende ImmoWertV aus dem Jahr 2010 in die Jahre gekommen und kann realistisch betrachtet nicht mehr mithalten.

Zum 1. Januar 2022 ist es in Kraft getreten, nachdem die Novellierung bereits im Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Dabei lassen sich nicht nur inhaltliche Änderungen finden, sondern auch bei den Regelwerken selbst gibt es Neugestaltungen.

Mit dem ImmoWertV 2021 wird das Wertermittlungsrecht neu aufgestellt. Mit einheitlichen gesetzlichen Grundsätzen für Bodenrichtwerte und weitere erforderliche Daten für die Wertermittlung, die bundesweit gültig sind. Eine objektive Grundlage soll für Transparenz sorgen und eine realistische Wertermittlung unterstützen.

Neben der ImmoWertV sind auch die fünf weiteren Verordnungen BRW-RL (Bodenrichtwertrichtlinie), SW-RL (Sachwertrichtlinie), VW-RL (Vergleichswertrichtlinie), EW-RL (Ertragswertrichtlinie) sowie anteilig die Wertermittlungsrichtlinien 2006, die zur Wertermittlung herangezogen werden, mit allen existierenden Vorgaben in der ImmoWertV 2021 zusammengefasst worden.

Ergänzend dazu soll es noch Anwendungshinweise (ImmoWertA) bezogen auf die existenten Vorschriften geben. Sie sollen unter anderem mit Muster-Beispielen ein besseres Verständnis unterstützen und sind keine weiteren Regelungen mit gesetzgebendem Charakter. Neben der Zusammenführung soll auch dies die Anwenderfreundlichkeit steigern.

Barrierefreiheit wurde als neues Bewertungsmerkmal aufgeführt und gilt als eine der wichtigsten inhaltlichen Änderungen. Genauso wie die sogenannte wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ), die nunmehr nicht nur beim Bau, sondern auch der Wertermittlung eine wichtige Rolle spielt.

Des Weiteren wird beispielsweise die Gesamtnutzungsdauer einheitlich auf 80 Jahre für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie Wohnhäuser mit Mischnutzung festgesetzt.


Umfassend scheint die Novellierung nicht nur für Aktualität zu sorgen, sondern auch für eine einfache und gleichzeitig einheitliche Handhabung bei Wertermittlungen von Immobilien und Co...

Wertermittlungen für Immobilien vom Fachmann

Dank der Novellierung wurde mit der ImmoWertV 2021 eine einheitliche Grundlage geschaffen den Wert von Grundstücken und Immobilien realistisch zu ermitteln.

Wie bereits erwähnt, ist eine Wertermittlung in den verschiedenen Zusammenhängen eine mehr als sinnvolle Investition. Wichtig ist, dass diese von einem Fachmann durchgeführt wird, damit sie auch Gewicht hat.

Auch das Architekturbüro F. Conen unterstützt seine Kunden mit der Erstellung von Wertgutachten und -schätzungen. Die Erstellung erfolgt basierend auf der gültigen Immobilienwertermittlungsverordnung. Sprechen Sie uns gerne an.



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