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Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2021 und eine geforderte Novellierung 2022

Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2021 und eine geforderte Novellierung 2022
Foto: goodluz shutterstock
Viele Bauherrn lassen sich von einem Fachmann bei der Realisierung ihres Projektes begleiten. Ganz gleich, ob nun Eigenheim oder Industrie-/ Gewerbegebäude, sie möchten ihr Bauvorhaben in guten Händen wissen.

Natürlich will der Fachmann auch entsprechend seiner Leistungserbringung entlohnt werden. Dies wird durch die sogenannte HOAI (Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure) geregelt. In dieser Rechtsverordnung sind den verschiedenen Leistungsphasen bestimmte Honorare zugeordnet, anteilig auf das Gesamthonorar berechnet.

Neben der aktuell gültigen HOAI 2021, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch noch die HOAI 2013 aktiv.

Trotz der Neuerung 2021 werden immer mehr Stimmen laut, dass eine Novellierung 2022 unumgänglich ist.

Was beinhaltet die HOAI 2021?

Diese Fassung trat mit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Dieser Anpassung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bereits im Jahr 2019 vorausgegangen. Dabei wurde ein Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie durch Vorgabe von Mindest- und Höchstsätzen des Honorars als gegeben angesehen.

Die HOAI 2021 gilt für alle Leistungen, die ab dem 1.1.2021 beauftragt wurden. Für alle vorher in Auftrag gegebene Leistungen findet die HOAI 2013 Anwendung.

Welche Veränderungen sind in der HOAI 2021 zu finden?
Die Honorartafeln nach § 2a und die dort aufgeführten Sätze sind nur als Orientierung für Honorare anzusehen. Die Vergütung der Leistungserbringung eines Architekten oder Ingenieurs kann also frei vereinbart werden. Ein für beide Seiten angemessenes Honorar unter Berücksichtigung von Umfang und Leistung.

Weitere Änderungen sind die Optionen: eine Honorarvereinbarung, ohne eigenhändige Unterschrift beispielsweise via E-Mail treffen zu können und diese sogar auch erst nach Auftragserteilung einvernehmlich zu bestimmen. Bis dahin gilt der Satz des Basishonorars für Grundleistungen als angenommen.

Warum wird dann eine Novellierung 2022 angestrebt?

Tatsächlich ist in der HOAI seit dem Jahr 2013 keine Veränderung bei den Sätzen der Honorartafeln wie auch den Leistungsbildern zu verzeichnen. Was einerseits ganz positiv klingen mag, da ständige Neuerungen meist mehr für Verwirrung als Durchblick sorgen, ist tatsächlich hier eine Überarbeitung mehr als überfällig.

Warum?
Weil die Entwicklung der Kosten über die Zeit von 2013 bis jetzt überhaupt nicht mitberücksichtigt wird. Doch nicht nur das.

Auch die zunehmende Digitalisierung, die im Prozess der Planung stark Einzug gehalten hat, sollte endlich Berücksichtigung finden. Denn auch hier steht ein sichtbar ansteigender Kostenfaktor hinter der Leistungserbringung. Nicht nur für IT und Software, sondern auch für professionelles Personal muss deutlich tiefer in die Tasche gegriffen werden. Ein nötiger Ausgleich kann über eine aktuell greifende Honorarvereinbarung nicht erfolgen.

Doch es gibt noch einige weitere Punkte, die neben der Anhebung der Honorar-Sätze einer Anpassung bedürfen.

Anwenderfreundliche und vereinfachte Vorschriften, den Begriff Angemessenheit definieren, Überarbeitung der Regelungen für Bauen im Bestand sowie höhere Honorarzone für nachhaltiges Bauen zählen zu den wichtigsten. Es gibt also eine Reihe von Zielen, die mit dem Prozess der Novellierung 2022 verfolgt werden sollen. Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) hofft nun, dass dieser Anfang des Jahres tatsächlich angestoßen wird.

Kosten und Nutzen in Balance

Ingenieur wie auch Architekt offerieren Bauherren eine professionelle Leistungserbringung bei der Umsetzung ihrer Projekte. Unter Berücksichtigung von Erfahrung und fachlichem Know-how ist es nur zu verständlich, dass diese bei einer Honorarvereinbarung auch entsprechend gewürdigt werden. Auch wenn die HOAI 2021 eine erste Verbesserung gebracht hat, erscheint es im Anbetracht des Wandels beim Bauen nur angebracht, dass Leistungsbilder und Sätze überarbeitet und angepasst werden. Für die Novellierung 2022 gibt es also viele gute Gründe.

Auch wenn Bauherrn so gut es geht Kosten sparen möchten, so sollte ein Architekten-Honorar auch immer im richtigen Verhältnis stehen. Denn schließlich soll dieser ja auch ein Optimum im Ergebnis liefern.


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