Startseite | Blogübersicht Blog | Blog vom 06.09.2016

Geltendes Baurecht zu kennen zahlt sich aus

Wohl jeder Bauherr schätzt sich glücklich, wenn er endlich eine Immobilie, gleich welcher Natur, sein Eigen nennen darf. Doch manchmal ist der Weg dorthin steinig und scheint unüberwindbare Hürden mit sich zu bringen. Vor allem, wenn möglichst viel in Eigenregie bewältigt werden will. Das Ziel, eine deutliche Ersparnis zu erzielen, kann sich oftmals so ganz schnell in Rauch auflösen. Schließlich geht es nicht nur um den Hausbau, die gewünschte Architektur oder Innenausstattung. Schon beim Grundstückskauf gilt es die Augen offen zu halten, um nicht im Nachhinein einen herben Verlust zu erleiden. Somit ist das Thema geltendes Baurecht der wichtigste Punkt, bevor es mit einer detaillieren Planung losgeht.

Augen auf beim Grundstückskauf

Nicht immer stammen Grundstück und Immobilie aus einer Hand. Manchmal bietet sich dem Bauherrn ein vermeintliches Schnäppchen für einen Grundstückskauf, wo natürlich niemand Nein sagen würde. So wird das eigentliche Gebäude erst im zweiten Schritt geplant und erstellt. Doch was, wenn sich das vermeintliche Schnäppchen als Fehlkauf erweist? Wenn Sie nur unter einer Vielzahl von Auflagen oder möglicherweise sogar gar nicht bauen dürften? Natürlich können Sie den Verkäufer vor Gericht bringen, doch deswegen ändert sich nichts an der Sachlage und das Bauprojekt rückt in ziemlich weite Ferne. Warum also nicht vorbeugen?

Grundsätzlich gilt es also zu wissen, unter welchen Bedingungen das gewünschte Bauvorhaben zulässig ist und somit die Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks festzustellen. Nur selten können dies Bauherrn selbst, womit eine planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung durch einen Fachmann ins Spiel kommt. Selbst, wenn Mitarbeiter des zuständigen Bauamtes eine mündliche Zusage gemacht haben, so ist dies keinesfalls eine Garantie, dass Sie zum gewünschten Zeitpunkt auch bauen dürfen. Schneller als gedacht können Sie sich Ärger einhandeln. Nur, wenn die Aussagen der zuständigen Stelle auch schriftlich festgehalten wurden, haben Sie tatsächlich etwas in der Hand. Beispielsweise mittels einer behördlichen Darlegung, wie die baurechtliche Situation gesehen wird.

Nachfolgend ein kleines Beispiel aus der Baunutzungsverordnung

Geht es um die Architektur von Wohnhäusern, so werden mit einem Doppelhaus zwei oftmals einheitlich gestaltete Einfamilienhäuser bezeichnet, die aneinandergebaut sind. Schauen wir nun auf das geltende Baurecht (§ 22 Baunutzungsverordnung), so wird mit dem Begriff eine Gebäudekonstruktion zwei einseitig aneinander an der Grundstückgrenze gebauten Häusern bezeichnet. Die Stellung zur Grundstücksgrenze ist hierbei maßgeblich. Baurechtlich werden Doppelhäuser, die auf nicht getrennten Grundstück gebaut werden, als Einzelhaus gesehen. Die Anzahl der Hauseingänge oder Wohnungen spielt hierbei keine Rolle. Somit besteht baurechtlich auch ein Doppelhaus bei Bürohäusern oder Mehrfamilienhäusern.

Das geltende Baurecht ist für einen Laien oftmals nicht so einfach zu überblicken. Hier sollte man auf die Unterstützung durch einen Fachmann, wie beispielsweise ein Architekturbüro, nicht verzichten.

Professionelle Unterstützung für Ihr geplantes Bauprojekt

Selbst als versierter Heim- und Handwerker sollten Sie in einigen Bereichen auf professionelle Unterstützung nicht verzichten. Schließlich ist jedes Bauprojekt eine Investition in die Zukunft und somit eine nicht unbedeutende Investition. Hier sollten von vornherein Probleme vermieden werden, die das Budget zusätzlich belasten können. Tatsächlich können auch kleine Fehler ins Geld gehen, und wir sind der Meinung, dies muss nicht sein. Architekt Franz Conen und sein Team wissen nur zu gut, wie schnell ein Bauprojekt zum Albtraum werden kann. Vor allem, wenn es um die baurechtlichen Bestimmungen geht, sollte man nicht zwangsläufig annehmen, dass Mitarbeiter der Bauämter diese zu 100% kennen oder eventuell sogar umgehen. Hier zahlt sich die Unterstützung durch einen Fachmann meistens aus.

Ganz gleich, um welches Projekt es sich handelt, das Architekturbüro Conen gilt schon seit langen Jahren als Spezialist für alle Bereiche rund um das Thema Bauen. Profitieren auch Sie vom fachlichen Know-how, den Erfahrungswerten sowie der Kreativität mittels individueller Beratung und Planung. Sie sollten nichts dem Zufall überlassen, egal ob es sich dabei um eine private oder gewerbliche Immobilie handelt.



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